Urheberrecht

 

Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät - UrheberrechtDas Urheberrecht entsteht – unabhängig von der Art des Werkes – durch Schaffung des Werkes, d.h. es besteht – anders als bei Patenten, Kennzeichenrechten oder Designeintragungen – keine Möglichkeit, den Schutz durch formale Anmeldung zu erlangen. Die Rechte des Urhebers an seinem Werk werden durch das Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Der Urheberrechtsschutz kann – wie das Designrecht – auch als gegebenenfalls zum Designrecht ergänzende Anspruchsgrundlage bei der Nachahmung ästhetisch gestalteter Gegenstände in Frage kommen.