Firmenname

 

Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät - FirmennameDas Recht am Firmennamen entsteht grundsätzlich mit der Ingebrauchnahme des Firmennamens im geschäftlichen Verkehr. Dabei sind zwei Aspekte bedenkenswert.

Bei der Begründung eines Unternehmens besteht die Gefahr, dass durch die Wahl des Firmennamens gegen ältere Rechte Dritter verstoßen wird. Die bei der handelsgerichtlichen Eintragung von der zuständigen IHK durchgeführten Recherchen sind zwecks Vermeidung dieser Gefahr völlig unzureichend (worauf leider nur selten hingewiesen wird).

Die zweite Gefahr basiert auf dem Umstand, dass das Recht am Firmennamen geographisch auf den Bereich beschränkt ist, in dem man geschäftlich tätig ist. Dies bedeutet, dass bei geographischer Ausdehnung auf ein anderes Land auch Kennzeichenrechte entgegenstehen können, die – zufällig oder gewollt – im Zeitraum zwischen Benutzungsaufnahme in Deutschland und der im Ausland entstandenen sind.

Sofern gewünscht, beraten wir unsere Mandanten schon bei der Generierung eines Firmennamens – hier kommt es vor allem auf die Generierung eines schutzfähigen Firmennamens an – und bei der Durchführung von Recherchen zwecks Vermeidung von Kollisionen mit Kennzeichenrechten Dritter. Insbesondere stellen wir mit unseren Mandanten Strategien auf, wie der Entstehung der obengenannten Probleme vorgebeugt werden kann, beispielsweise durch frühzeitigen und flankierenden Markenschutz in den Ländern, in denen eine Benutzung des Firmennamens vorerst noch nicht stattfindet. Außerdem können wir eine Überwachung des Firmennamens auf drohende oder tatsächliche Verletzungen in jedem gewünschten Umfang durchführen. Bei Kollisionen mit fremden Kennzeichenrechten vertreten wir unsere Mandanten vor den zuständigen Gerichten, ebenso bei Verletzung eigener Firmennamensrechte.