Patent & Gebrauchsmuster

 

Paul & Albrecht - Patent & Gebrauchsmuster

Ein Patent wird für eine Erfindung erteilt, wenn sie neu gegenüber dem Stand der Technik, nicht naheliegend für einen Durchschnittsfachmann und gewerblich nutzbar ist. Ein Patent wird erst nach eingehender,  auch materieller Prüfung durch das zuständige Amt erteilt und kann maximal zwanzig Jahre lang Bestand haben. Alle Regelungen zum Patent, vom Patentgegenstand über den Patentschutz bis hin zu den entsprechenden Verfahrensfragen sind im Patentgesetz (PatG) geregelt.

Wegen der umfangreichen Prüfung durch das Amt vergehen von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung durchschnittlich etwa zweieinhalb Jahre. Um für eine Erfindung schneller wirksamen Schutz zu erhalten, empfiehlt sich die Abzweigung eines Gebrauchsmusters.

Ein Gebrauchsmuster wird nach formaler Prüfung durch das zuständige Amt eingetragen und kann maximal zehn Jahre lang Bestand haben. Alle Regelungen zum Gebrauchsmuster, vom Gebrauchsmustergegenstand über den Gebrauchsmusterschutz bis hin zu den entsprechenden Verfahrensfragen sind im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) geregelt. Wegen der nur formalen Prüfung durch das Amt vergehen von der Gebrauchsmusteranmeldung bis zur Gebrauchsmustereintragung durchschnittlich etwa vier Monate.