Vertragsrecht

 

Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät - VertragsrechtGrundsätzlich können Schutzrechte durch den Inhaber der Schutzrechte selbst, aber auch durch Verkauf und Übertragung der Schutzrechte oder die Vergabe von ausschließlichen oder einfachen Lizenzen verwertet werden. Entsprechendes gilt für geheimes Know-how. Für beides bedarf es der Ausarbeitung geeigneter Verträge.

Bei Lizenzverträgen muss bis ins Einzelne geregelt werden, welche Rechte der Lizenznehmer erhält und was er dafür bezahlen muss. Das Lizenzvertragsrecht – und dazu gehören als Sonderform auch die Franchising-Verträge – hat sich als besonderes Rechtsgebiet entwickelt. Die grundsätzliche Vertragsfreiheit wird stark eingeschränkt durch das Kartellrecht. Die Formulierung solcher Verträge setzt deshalb große Erfahrung und intime Kenntnis des jeweils nationalen, innerhalb der EU auch des EU-Kartellrechts voraus. Eine wichtige Rolle spielt das Vertragsrecht auch bei der vergleichsweisen Beilegung von Schutzrechtskonflikten, sei es bei direkten Verhandlungen, vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten und bei Mediationen. Ein weiterer Bereich sind Forschungs- und Entwicklungsverträge, wo der Regelungsbedarf häufig unterschätzt oder sogar auf eine Regelung verzichtet wird. 

Von Anfang an haben wir unsere Mandanten bei der Verwertung ihrer Schutzrechte durch Kaufverträge, Lizenz- und Know-how-Verträge sowie mittels Franchising-Verträgen beraten. Entsprechendes gilt für die Beilegung von Konflikten durch Lizenzverträge oder – im Markenrecht – durch Abgrenzungsvereinbarungen. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Abfassung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Selbstverständlich haben wir auch Erfahrungen bei der notfalls gerichtlichen Durchsetzung solcher Verträge.